Gastgeber können mit integrierten digitalen Services ihre Effizienz deutlich steigern und ihren Gästen ein optimales digitales Gesamterlebnis vor, während und nach dem Aufenthalt anbieten. Durch die Integration von AusweisIDent wird der papierbehaftete Meldeschein obsolet. Bildquelle: HelloGuest
Digitaler Meldeschein – Einfach. Schnell. Sicher.
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. des elektronischen Aufenthaltstitels macht es möglich: Hotels können künftig auf die papierbehafteten Meldescheine verzichten. Das erspart nicht nur Zeit und ist für die Hotelgäste komfortabel, es reduziert auch Kosten und minimiert Fehlerquellen bei der Datenübertragung in das Hotel-eigene IT-System.
Mit der Integration von AusweisIDent können Hotelgäste bereits vor der Anreise mit einer CheckIn-App des Hotels auf ihrem Smartphone, ihrem Online-Ausweis und der zugehörigen PIN das Meldeformular schnell, einfach und komfortabel elektronisch befüllen und absenden. In einer weiteren Variante können Hotelmitarbeiter beim CheckIn vor Ort durch einen vorgenommenen Lichtbildabgleich die Daten aus dem Ausweischip auslesen und direkt in das hoteleigene IT-System übernehmen.
Warum geht das jetzt?
Zum einen verfügen Personalausweise für Bundesbürger*innen und elektronische Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger*innen bereits seit Ende 2010 über einen Datenchip, von dem sämtliche relevanten Daten (Name, Titel, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort etc.) auch online ausgelesen werden können. Insgesamt stehen 14 Datenfelder zum Auslesen zur Verfügung. Ab Ende 2020 wird auch eine sog. Unionsbürgerkarte mit der Online-Ausweisfunktion zur Verfügung stehen. Diese können EU-Bürger*innen beantragen, um sicher online Identifizierungsvorgänge durchführen zu können. Mit Änderung des Personalausweisgesetzes im Jahr 2017 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Daten der Online-Ausweisfunktion auch vor Ort auslesbar zu machen, ohne dass die Karteninhaber*innen ihren PIN kennen müssen.
Soweit zur Voraussetzung der Online-Ausweisfunktion. Das Bundesmeldegesetz sah bislang vor, dass die Meldescheine von den Gästen handschriftlich unterschrieben werden mussten. Hotels mussten diese ein Jahr aufbewahrt werden, um bei etwaigen Behördenanfragen diese vorlegen zu können. Nach der einjährigen Aufbewahrungszeit mussten die Meldescheine innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Ein großer Aufwand also für die Hotels.
Mit dem im Herbst vergangenen Jahres verabschiedeten Dritten Bürokratieentlastungsgesetz, das auch eine Änderung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet, wurde nun der digitale Meldeschein zugelassen und eröffnet unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion für Hotels und ihre Gäste neue Möglichkeiten.